Informationen
Wissenswertes rund um das Strafrecht: Ablauf eines Strafverfahrens, Opfervertretung, Strafvollstreckung und häufige Fragen zu Kosten und Rechtsschutzversicherung.
Ablauf eines Strafverfahrens
Ein Strafverfahren durchläuft mehrere Phasen: Das Ermittlungsverfahren beginnt mit der Aufnahme der Tat durch die Ermittlungsbehörden. Bei hinreichendem Tatverdacht erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Es folgt das Zwischenverfahren, in dem das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet. In der Hauptverhandlung wird über Schuld und Strafe entschieden. Abschließend kann die Strafvollstreckung erfolgen. In jeder Phase ist eine professionelle Verteidigung entscheidend.
Opfervertretung und Nebenklage
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehe ich Ihnen als Opferanwalt zur Seite. Ich vertrete Ihre Interessen im Strafverfahren, unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Als Opfer haben Sie Rechte, die ich durchsetze. Auch im sogenannten Adhäsionsverfahren können Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden.
Strafvollstreckung
Nach Rechtskraft des Urteils beginnt die Strafvollstreckung. Auch in dieser Phase stehe ich Ihnen als Anwalt zur Seite. Ich prüfe Möglichkeiten zur Aussetzung des Strafrests zur Bewährung, beantrage Reststrafenbegnadigungen und vertrete Sie bei Fragen des Strafvollzugs. Die Strafvollstreckung ist ein eigener Bereich des Strafrechts, der spezifische Kenntnisse erfordert.
FAQ – Kosten & Rechtsschutz
Die Kosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und hängen vom Gegenstandswert und der Schwierigkeit des Falls ab. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Im Strafrecht können bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens die Kosten der Staatskasse auferlegt werden. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
Links
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