Rechtsanwalt van der Laan
Berend van der Laan · Weener / Leer
Seit 1996 Ihr verlässlicher Partner für Strafverteidigung, Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und SGB II / Hartz 4 in Weener / Leer und bundesweit.

Ihr Anwalt in Weener / Leer
Seit 1996 stehe ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mandanten in Weener, Leer und bundesweit zur Seite. Meine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen Strafrecht, Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und SGB II / Hartz 4. Persönlich, engagiert und mit dem Blick für das Wesentliche.
Das spricht für Rechtsanwalt van der Laan
Seit 1993 als Rechtsanwalt
Zulassung als Rechtsanwalt Ende 1993, seit 2007 Fachanwalt für Strafrecht. Über 30 Jahre Erfahrung, die in jedem Verfahren zählt.
Persönliche Betreuung
Sie werden persönlich betreut, nicht an eine Zentrale weitergereicht. In dringenden Fällen bin ich schnell für Sie erreichbar.
Bundesweite Tätigkeit
Meine Kanzlei befindet sich in Weener / Leer (Ostfriesland). Ich vertrete Mandanten jedoch bundesweit vor jedem Gericht in Deutschland.
Vielseitige Expertise
Neben Strafrecht auch tätig in Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und SGB II / Hartz 4.
Rechtsgebiete im Überblick
Sechs Tätigkeitsschwerpunkte, ein Ziel: Ihre rechtliche Interessenvertretung. Klicken Sie auf ein Rechtsgebiet für weitere Details.
Über RA Berend van der Laan

Rechtsanwalt Berend van der Laan ist Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in Weener / Leer (Ostfriesland). Geboren 1962 in Hamburg, Abitur in Leer / Ostfriesland, Studium in Freiburg und Berlin, Referendariat in Berlin.
Nach der Zulassung als Rechtsanwalt Ende 1993 war er zunächst als angestellter Rechtsanwalt in einer Berliner Kanzlei tätig. 1994 Umzug in die Provinz und Rechtsanwalt im Amtsgerichtsbezirk Leer. Seit 1996 in Weener als Rechtsanwalt selbständig. Von 1996 bis 2005 Lehrbeauftragter an der FH Emden (FB Seefahrt).
Seit 2007 Fachanwalt für Strafrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Hartz IV.
Studium
Freiburg & Berlin
Zulassung
1993
Kanzlei
Weener seit 1996
Fachanwalt
2007
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich ab dem Moment, in dem Sie rechtliche Probleme haben oder eine Vorladung erhalten. Im Strafrecht gilt: Sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren, sollten Sie sofort einen Verteidiger kontaktieren. Auch in anderen Rechtsgebieten ist eine frühzeitige Beratung entscheidend.