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Familienrecht

Der Statistik zufolge wird in der Bundesrepublik jede dritte Ehe geschieden.

Der Statistik zufolge wird in der Bundesrepublik jede dritte Ehe geschieden. Zuständig für die Scheidung sind die bei den Amtsgerichten eingerichteten Familiengerichte. Soll eine Ehe geschieden werden, muss nach der gesetzlichen Vorgabe der Scheidungsantrag durch einen Anwalt gestellt werden. In einem Scheidungsverfahren muss in der Regel auch ein sogenannter Rentenversorgungsausgleich durchgeführt werden. Durch diesen Versorgungsausgleich sollen im Ergebnis sämtliche in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten hälftig geteilt werden.

Leistungen im Bereich Familienrecht

Scheidungsverfahren

Alle anderen Fragen wie Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Hausrat und Ehewohnung können die Parteien grundsätzlich untereinander regeln. Gleichwohl empfiehlt sich insbesondere vor dem Hintergrund der emotionalen Belastungen eine anwaltliche Begleitung.

Unterhaltsberechnung

Exakte Unterhaltsberechnungen dürften ohne Hinzuziehung einer rechtskundigen Person kaum möglich sein. Anders verhält es sich in den allermeisten Fällen bei der Aufteilung der Haushaltsgegenstände und des Hausrats. Hier ist zumeist eine einvernehmliche Regelung der Parteien untereinander möglich.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Hoch problematisch können die Fragen betreffend die gemeinsamen Kinder sein. Die Kinder werden im Falle der räumlichen Trennung ihren Lebensmittelpunkt zumeist nur bei einem Elternteil haben können. Dem anderen Elternteil steht ein sogenanntes Umgangs- und Besuchsrecht zu. Grundsätzlich bleibt es auch bei einer Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht.

Abstammung und Gewaltschutz

Familiensachen sind darüber hinaus unter anderem auch Abstammungssachen wie Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung, Adoptionssachen und Gewaltschutzsachen, also zivilrechtlicher Schutz bei Übergriffen und bei Stalking. In allen Fragen des Familienrechts können Sie sich an mich wenden.

Warum van der Laan?

In allen Fragen des Familienrechts können Sie sich an mich wenden. Ich begleite Sie durch emotional belastende Situationen mit juristischer Kompetenz und menschlichem Verständnis.

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FAQ – Familienrecht

Ja, der Scheidungsantrag muss durch einen Anwalt gestellt werden. Für die Gegenseite besteht diese Pflicht nicht, aber auch hier empfiehlt sich anwaltliche Vertretung.

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